Bei einem Trauerfall sind die Hinterbliebenen mit der Abwicklung von sehr umfangreichen und notwendigen Formalitäten konfrontiert.
Das Bestattungsinstitut übernimmt auf Wunsch die komplette Abwicklung aller Formalitäten.
Neben dem Verlust eines nahen Angehörigen spielen gerade die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der Bestattung bei Geringverdienenden eine große Rolle.
Grundsätzlich können die ortsüblichen erforderlichen Kosten einer einfachen Erd- oder Feuerbestattung mit Berücksichtigung der Konfession übernommen werden.
Die zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen können bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen einen Antrag auf Übernahme der erforderlichen Bestattungskosten beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.
Nachweise des Verstorbenen:
Nachweise des Antragstellers:
Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, bestimmt das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.
Üblicherweise werden die Kosten eines einfachen Sargs sowie eines Holzkreuzes übernommen. Über die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen sowie über die Übernahme der Kosten für einen steinernen Grabstein wird im Einzelfall entschieden.
Haben sich die Angehörigen für eine Feuerbestattung entschieden, kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Urne übernehmen.
Der Antrag kann vor oder auch noch nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
11.06.2012