Für jedes Bauvorhaben auf Privatgrundstück ist bei nicht ausgebauter öffentlicher Verkehrsfläche (Straße, Gehweg) eine Höhenangabe für die künftige Lage der Straße / des Gehweges notwendig, an die sich der private Bauherr bei Errichtung von Anlagen im unmittelbaren Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche (Gebäude, Einfriedigung etc.) halten muss.
Verwaltungsgebühr je Antrag und Grundstück 75,00 €