Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist u.a. für die Finanzierung von ambulanten, teil- und vollstationären Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zuständig und überprüft die Kostenbeteiligung der Eltern und des jungen Menschen.
Für die Beratung in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe fallen keinerlei Kosten oder Gebühren an.