Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich!
Gesetzliche Grundlagen nach dem Bundeswaffengesetz:
11,00 EUR bis 240,00 EUR
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.