Ein Visum für einen kurz- oder längerfristigen Aufenthalt kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist. Können keine ausreichenden eigenen Mittel bei der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden, können im Bundesgebiet lebende Personen eine Verpflichtungserklärung für die antragstellende Person abgeben.
Mit dieser verpflichtet sich der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt des ausländischen Staatsangehörigen zu tragen. Hierzu zählen unter anderem Kosten der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit sowie für eventuell anfallende Ausreisekosten. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung hat der Verpflichtungsgeber im Bundesgebiet persönlich bei der Ausländerbehörde seines Wohnortes vorzusprechen.
Alternativ können Sie ab sofort die Verpflichtungserklärung auch online abgeben. Folgen Sie hierzu bitte diesem Link:
Mit diesem Online-Antrag ermöglicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt Bürgerinnen und Bürgern, das Ausstellen einer Verpflichtungserklärung online vorzubereiten und beispielsweise von zu Hause aus einzureichen. Der Bearbeitungsstand eines Antrages kann jederzeit über die städtische Webseite abgerufen werden. Wurde die Bonität des Antragsstellers geprüft und von der Ausländerbehörde positiv beschieden, muss dieser nur noch in der Behörde erscheinen, um bei der Abholung des Dokuments eine Unterschrift zu leisten. Mit der vollständigen vorherigen Legitimation etwa über die Online-Funktion des Personalausweises ist es sogar möglich, dass für diese Dienstleistung gar kein Behördenbesuch mehr notwendig ist. In so einem Fall kann die Verpflichtungserklärung auch postalisch gegen eine Portogebühr zugestellt werden.
Weitere Informationen können Sie gerne unserem Merkblatt zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung entnehmen.
Zur Terminvereinbarung für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nutzen Sie bitte entsprechendes Formular. Eine Verpflichtungserklärung für „längerfristige Aufenthalte“ wird abgegeben bei einem Aufenthalt aufgrund eines Studiums/Sprachkurses, der Eheschließung oder aus humanitären Gründen.
Die Ausländerbehörde Darmstadt ist für folgende Stadtteile zuständig:
Bitte beachten Sie, dass die über einen Online-Antrag für eine Verpflichtungserklärung bezahlten Gebühren NICHT erstattet werden können, wenn Sie nicht in Darmstadt wohnen und der Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Darmstadt nehmen wird.
Rechenbeispiele:
Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen finden Sie unter https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsfreigrenzen/pfaendungsfreigrenzen_node.html
Wenn die Verpflichtungserklärung online abgegeben wird, laden sie sämtliche Unterlagen online vor. Sie brauchen in diesem Fall keine weiteren Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorzulegen.
Wenn die Verpflichtungserklärung nicht online abgegeben wird:
Als gesicherte Nachweise einer ausreichenden Bonität gelten:
Für längerfristige Aufenthalte:
Frau Bohlen 06151-13 2241
Frau Raos 06151-13 3498
E-Mail einreise.abh@darmstadt.de
Fax 06151-13 3589
Für Besuchs- oder Geschäftsaufenthalte:
Hotline 06151-13 3323
E-Mail service.abh@darmstadt.de
Fax 06151-13 3589
§ 68 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__68.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar, mit EC-Karte sowie bei Online-Antrag per Paypal, Kreditkarte, Lastschrifteinzug