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Verlängerung Fahrerlaubnis

Kurzinfo

Die Bearbeitungsdauer der Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis liegt bei 3–4 Wochen.
Beantragen Sie Ihre Verlängerung daher rechtzeitig!

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.

Benötigte Unterlagen

 

  • Kopie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung
  • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
  • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • ggf. Nachweis Module (35 Std.) (im Original)

für die Klassen C, C1, CE, C1E:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre – im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr – im Original
  • bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation – im Original

für die Klassen D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

 

  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart „0“) beim Einwohnermeldeamt – die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre – im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr – im Original
  • bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation – im Original

Gebühren

48,90 Euro (bei Eintragung Schlüsselzahl 95 zuzüglich 28,60 Euro)

Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.

 

 

 

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Teaser

Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
    Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
     Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

 

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

04.12.2020