Die Bearbeitungsdauer der Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis liegt bei 3–4 Wochen.
Beantragen Sie Ihre Verlängerung daher rechtzeitig!
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.
für die Klassen C, C1, CE, C1E:
für die Klassen D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
48,90 Euro (bei Eintragung Schlüsselzahl 95 zuzüglich 28,60 Euro)
Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG
§ 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
04.12.2020