Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird von der für den Wohnort zuständigen Behörde ausgestellt.
Voraussetzung für einen Fischereischein:
Hinzu kommmt:
Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe
Sonstiges:
Alle zehn Jahre benötigt die Untere Fischereibehörde ein Behördenführungszeugnis der Belegart 0. Ein derartiges Führungszeugnis wird beim Einwohnermeldeamt beantragt. Als Verwendungszweck ist anzugeben: Fischereischein.
Eine sofortige Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeines ist somit in den Fällen nicht möglich, wo innerhalb der letzten zehn Jahre kein Führungszeugnis der Unteren Fischereibehörde vorgelegt wurde.
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe
§ 25 Hessisches Fischereigesetz
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalIssue or renew your fishing license
Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Wenn Sie in Hessen fischen/angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen können Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindevorstand beantragen.
Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen:
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
oder
Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben
§ 25 Hessisches Fischereigesetz vom 3. Dezember 2010 (HFischG)
§ 29 Hessisches Fischereigesetz vom 3. Dezember 2010 (HFischG)
§ 56 Abs. 2 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022 (HFischG)
§ 19 - § 26 Hessische Fischereiverordnung vom 14. April 2023 (HFischV)
§ Section 25 of the Hessian Fisheries Act of December 3, 2010 (HFischG)
§ Section 29 of the Hessian Fisheries Act of December 3, 2010 (HFischG)
§ Section 56 (2) of the Hessian Fisheries Act of November 17, 2022 (HFischG)
§ Section 19 - Section 26 of the Hessian Fishing Ordinance of April 14, 2023 (HFischV)
Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3