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Schülersammelliste

Beschreibung

Die Schülersammelliste soll Schülern, die Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates (sogenannte Drittstaatsangehörige) sind und sich in Deutschland aufhalten, die Teilnahme an Klassenreisen in andere Staaten der Europäischen Union erleichtern.

Sie dient

  •  Schülern, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und keinen Aufenthaltstitel besitzen, als Nachweis eines in Deutschland rechtmäßigen Aufenthalts,
  •  Schülern, die im Besitz einer Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) oder eine Aufenthaltsgestattung (während eines laufenden Asylverfahrens) sind, als Nachweis über die Berechtigung zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet und
  •  Schülern, die keinen oder keinen eigenen Reisepass besitzen, als Passersatz (z. B. weil sie im Pass der Eltern eingetragen sind).

 

Schüler, die als Mitglied einer Schülergruppe in Begleitung einer Lehrkraft einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule an einer Reise in oder durch das Bundesgebiet teilnehmen, sind für die Einreise, Durchreise und einen Kurzaufenthalt im Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn sie

1. Staatsangehörige eines in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführten Staates sind (die Länder finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1806, Seite 13 bis 15),

2. ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem in Anhang  II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführten Staat oder der Schweiz haben,

3. in einer Sammelliste eingetragen sind, die den Voraussetzungen entspricht, die in Artikel 1 Buchstabe b in Verbindung mit dem Anhang des Beschlusses des Rates vom 30. November 1994 über die vom Rat auf Grund von Artikel K.3 Abs. 2 Buchstabe b des Vertrages über die Europäische Union beschlossene gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat festgelegt sind, und

4. keine Erwerbstätigkeit ausüben.

(2) Schüler mit Wohnsitz im Bundesgebiet, die für eine Reise in das Ausland in einer Schülergruppe in Begleitung einer Lehrkraft einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden inländischen Schule auf einer von deutschen Behörden ausgestellten Schülersammelliste aufgeführt sind, sind für die Wiedereinreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn die Ausländerbehörde angeordnet hat, dass die Abschiebung nach der Wiedereinreise ausgesetzt wird. Diese Anordnung ist auf der Schülersammelliste zu vermerken.

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis, dass es sich um eine allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule handelt
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit des Schülers (Nationalpass, ID-Karte, Geburtsurkunde)
  • Nachweis über die beabsichtigte Schülerreise/Schulausflug

Rechtsgrundlagen

§ 22 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__22.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte