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Grundstücksteilungs-Genehmigungen

Info

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf i.d.R. zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Benötigte Unterlagen

Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich und maßstabsgerecht dargestellter

  • beabsichtigter Teilung (zukünftige Grenzen)
  • vorhandener und ggf. genehmigter Bebauung auf dem zu teilenden Grundstück mit allen Abstandsflächen

Rechtsgrundlagen

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO)

Gebühren

250,00 €
(Wird die Teilung für mehrere Grundstücke im örtlichen Zusammenhang beantragt, so ermäßigen sich die Gebühren für das zweite und jedes weitere Grundstück auf die Hälfte)