Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf i.d.R. zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich und maßstabsgerecht dargestellter
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO)
250,00 €
(Wird die Teilung für mehrere Grundstücke im örtlichen Zusammenhang beantragt, so ermäßigen sich die Gebühren für das zweite und jedes weitere Grundstück auf die Hälfte)