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Genehmigung nach der Ferienwohnungssatzung

Info

Wer seine Wohnung wiederholt entgeltlich jemandem überlässt, hat diese als Ferienwohnung anzumelden.

Hierzu zählt:

  • wiederholte, nach Tagen oder Wochen bemessene entgeltliche Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung sowie
  • die Nutzung von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder Einrichtung von Schlafstellen; zur dauerhaften, vorübergehenden, kurzfristigen oder teilweisen Nutzung

Benötigte Unterlagen

  • Anträge nach der Satzung der Stadt Darmstadt über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken

Gebühren

100,00 € bis 300,00 €