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Fahrerlaubnis: Neuerteilung- /Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Kurzinfo

Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet und Sie möchten jetzt eine neue Fahrerlaubnis erwerben?

Senden Sie die benötigten unterlagen postalisch an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt

Info

Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis; sie kann nicht wieder von selbst aufleben, sondern muss (auf Antrag) neu erteilt werden. Ggf. erfolgt die Erteilung nur noch in den neuen Klassen; es wird ausschließlich der EU-Kartenführerschein ausgestellt.

Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Befähigungsprüfung kann erforderlich sein.

Sofern eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgelegt wurde, darf der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden (§ 20 Abs. 4 FeV).

Benötigte Unterlagen

  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Erste-Hilfe Nachweis im Original (entfällt sofern Sie im Besitz der alten Klasse 2 bzw. CE/DE waren)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis - Belegart 0 (zu Beantragen beim Einwohnermeldeamt)
  • Antragsformulare (siehe Kästchen "Formulare" rechts)

Bei Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klassen A, B oder BE zusätzlich:

  • Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) – im Original und nicht älter als zwei Jahre

Bei Beantragung der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als zwei Jahre
  • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung – im Original und nicht älter als 1 Jahr

Bitte sprechen Sie Ihren Arzt direkt auf die Anforderungen der Anlagen der FEV an. Dieser Berät Sie abschließend.

Rechtsgrundlagen

§ 20 und §21 Fahrerlaubnisverordnung

Gebühren

239,40 Euro

240,20 Euro bei Entzug innerhalb der Probezeit

Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie ein gesonderte Rechnung.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Teaser

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen worden ist, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls. festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

Voraussetzungen

Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung und bringen die erforderlichen Unterlagen bei.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Leistungsbeschreibung

Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gegebenenfalls Antragsvordruck

  • Personalausweis/Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung

  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei

  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:

  • eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 derFahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Führungszeugnis

Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

  • Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
  • Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
  • Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Herausgebende Stelle

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

12.08.2022