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Fahrerlaubnis: Neuerteilung- /Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Info

Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet und Sie möchten jetzt eine neue Fahrerlaubnis erwerben?

Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis; sie kann nicht wieder von selbst aufleben, sondern muss (auf Antrag) neu erteilt werden. Ggf. erfolgt die Erteilung nur noch in den neuen Klassen; es wird ausschließlich der EU-Kartenführerschein ausgestellt.

Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Befähigungsprüfung kann erforderlich sein.

Sofern eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgelegt wurde, darf der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden (§ 20 Abs. 4 FeV).

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht EU-Bürgern Reisepass und Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Original und in physischer Form (kein QR Code)
  • Erste-Hilfe Nachweis im Original (entfällt, sofern Sie im Besitz der alten Klasse 2 bzw. CE/DE waren)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis – Belegart 0 (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt)

Bei Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnisklassen A, B oder BE zusätzlich:

  • Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) – im Original und nicht älter als zwei Jahre

Bei Beantragung der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung – im Original und nicht älter als zwei Jahre
  • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung – im Original und nicht älter als 1 Jahr

Bitte sprechen Sie Ihren Arzt direkt auf die Anforderungen der Anlagen der FEV an. Dieser berät Sie abschließend.

Rechtsgrundlagen

§ 20 und § 21 Fahrerlaubnisverordnung

Gebühren

239,40 Euro

240,20 Euro bei Entzug innerhalb der Probezeit

Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Volltext

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Apply for a new driving license

Teaser

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • augenärztliche Untersuchung
  • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

Hinweis zum Führungszeugnis:

Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.

Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf

  1. Widerspruch
  2. Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weiterführende Informationen

  • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
  • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
  • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Neuerteilung
  • nach Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde kann nach Ablauf einer gegebenenfalls gesetzten Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden
  • Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde