Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet und Sie möchten jetzt eine neue Fahrerlaubnis erwerben?
Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis; sie kann nicht wieder von selbst aufleben, sondern muss (auf Antrag) neu erteilt werden. Ggf. erfolgt die Erteilung nur noch in den neuen Klassen; es wird ausschließlich der EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Befähigungsprüfung kann erforderlich sein.
Sofern eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgelegt wurde, darf der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden (§ 20 Abs. 4 FeV).
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.
Bei Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnisklassen A, B oder BE zusätzlich:
Bei Beantragung der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
Bitte sprechen Sie Ihren Arzt direkt auf die Anforderungen der Anlagen der FEV an. Dieser berät Sie abschließend.
§ 20 und § 21 Fahrerlaubnisverordnung
239,40 Euro
240,20 Euro bei Entzug innerhalb der Probezeit
Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Apply for a new driving license
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Nach Antragstellung wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Sie über den Verfahrensablauf informieren.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Einige Fahrerlaubnisbehörden haben entsprechende Antragsvordrucke auf Ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
Hinweis zum Führungszeugnis:
Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.
Hinweis zur Schulung in Erster Hilfe: Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben. Besprechen Sie dies bei Zweifeln mit Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFahrerlaubnis Neuerteilung beantragen in Hessen
Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen in Hessen