Ein Aufenthaltstitel kann erlöschen, wenn Sie
- aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen oder
- bereits ausgereist sind und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde festgelegten längeren Frist wieder einreisen.
Falls Sie einen Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten planen, kontaktieren Sie uns bitte. Nachdem Sie Ihre Gründe für die verlängerte Auslandsreise dargelegt haben, kann die Ausländerbehörde eine verlängerte Ausreisefrist für Ihre Wiedereinreise setzen.
Bestimmung einer längeren Frist:
Falls Sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen und einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten planen, können Sie bei der Ausländerbehörde die Festlegung einer längeren Frist zur Wiedereinreise beantragen. Dazu müssen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag einreichen. In diesem Antrag sollten Sie so detailliert wie möglich darlegen, warum Sie sich länger im Ausland aufhalten müssen oder möchten, und angeben, zu welchem Zeitpunkt die Wiedereinreise geplant ist. Auf Antrag stellt die Ausländerbehörde Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts eine Bescheinigung über das Nichterlöschen Ihres Aufenthaltstitels aus, um eine problemlose Wiedereinreise zu ermöglichen.
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte