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Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelmes

Kurzinfo

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind. Es besteht jedoch in begründeten Fällen die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden.

Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Gründe für eine Befreiung der Gurtanlegepflicht:

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Gründe für eine Befreiung der Helmtragepflicht:

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Nationalausweis, Nationalpass oder Reisepass inkl. Aufenthalt/Visum (bei postalischer Antragstellujng reichht eine Kopie)
  • aktuelle ärztliche Bescheinigung (Attest)
  • Antrag (siehe Box "Formulare", rechts)

Ihre vollständigen Unterlagen können Sie vorzugsweise postalisch einreichen, oder Sie vereinbaren  Online einen Termin.

 

Gebühren

1 Jahr:     15,00 €

3 Jahre:   30,00 €

 

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

Leistungsbeschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
  • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.