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Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung

Beschreibung

Möchten Sie sich auf ein Studium in Deutschland vorbereiten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie einen Deutschintensivkurs (mindestens 18 Stunden pro Woche), ein Studienkolleg oder ein Vorpraktikum absolvieren. Eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung setzt voraus, dass Sie entweder eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine bedingte Hochschulzulassung besitzen. Für einen Intensivsprachkurs zum Erlernen einer Fremdsprache (z. B. Englisch) kann keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn der gewünschte Studiengang nur in dieser Fremdsprache angeboten wird.Die Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung kann für maximal 2 Jahre, zum Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses für maximal 18 Monate erteilt werden. Eine Verlängerung darüber hinaus ist zum selben Zweck nicht möglich.

Visumspflicht
Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen für die Studienvorbereitung ein entsprechendes Visum. Dies gilt auch für diejenigen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen von der Visumspflicht befreit sind. Ein Wechsel vom Besuchsaufenthalt in die Studienvorbereitung ist grundsätzlich nicht möglich. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein Aufenthaltstitel zur Studienvorbereitung muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden. Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde zur Studienvorbereitung beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erwerbstätigkeit
Seit der Gesetzesänderung am 01.03.2024 dürfen Sie mit der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung eine Beschäftigung ausüben, die insgesamt 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf. Selbständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Eine nicht personalisierte Bestätigung der Gesetzesänderung erhalten Sie hier.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Hochschulzugangsberechtigung: Dabei handelt es sich entweder um ein deutsches Abiturzeugnis oder um ein internationales Reifezeugnis.
  • Immatrikulation oder die bedingte Zulassung zum Studium

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt:
  • → Aktueller Stand des Girokontos bei einer deutschen Bank über mindestens 11.904,00 Euro Guthaben bei der Ersterteilung (bei der Verlängerung können auch 5.952,00 Euro ausreichend sein).
  • → Im Einzelfall kann die Vorlage eines Sperrkontos erforderlich sein.
  • → Verpflichtungserklärung
  • Krankenversicherungsnachweis:
  • → wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
  • → wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Vertrag mit einer Sprachschule (mindestens 18 Stunden pro Woche) oder Zulassung zum Studienkolleg
  • Zusätzlich bei einem Intensivsprachkurs: Bescheinigung der Sprachschule über einen gebuchten Sprachkurs von mindestens 3 Monaten
  • Hochschulzugangsberechtigung oder Immatrikulationsbescheinigung oder (bedingter) Zulassungsbescheid einer deutschen Universität/ Hochschule

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte