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Altflächenkataster

Info

Die Gemeinden sind aufgrund des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) verpflichtet, verfügbare Daten über schädliche Bodenveränderungen und Altflächen (Altablagerungen oder Altstandorte) zu erheben, fortzuschreiben und in Form eines Altflächenkatasters zu erfassen.

Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt schriftliche Auskünfte aus dem Altflächenkataster erhalten.

Auskünfte aus dem Altflächenkataster sind gebührenpflichtig

 

Bei den Daten des Altflächenkatasters handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.


Weitere mögliche Informationsquellen sind das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) oder die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG).

 

Altstandorte,
sind Grundstücke mit stillgelegten Anlagen, die gewerblichen, industriellen, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder hoheitlichen Zwecken dienten, sofern auf ihnen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. 

Altablagerungen,
sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. 

Altflächen,
sind Altablagerungen und Altstandorte.

Weitere Informationen:

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Antrag mit genauer Anschrift (Straße und Hausnummer)

Hilfreich sind ergänzend:

  • genaue Flurstücksbezeichnung (Bezirk/Flur/Flurstück/Nenner)
  • Lageplan mit Kennzeichnung der Fläche

Rechtsgrundlagen

Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz ( HAltBodSchG )

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen (Altstandorte) und stillgelegte Deponien (Altablagerungen) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen).

Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.

Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.

Bei den Daten der Altflächendatei handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.

https://www.hlnug.de/themen/altlasten/altflaechendatei

An wen muss ich mich wenden?

Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt der Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei erhalten.

Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben sie bitte im oberen Ortssuchfeld den Namen der Gemeinde an, in der sich das betreffende Grundstück befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks an

  • Stadt / Gemeinde,
  • Stadtteil / Ortsteil,
  • Straße und Hausnummer.

Hilfreich sind auch:

  • Flur / Flurstücksbezeichnung,
  • Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche).

Welche Gebühren fallen an?

 Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie daher die Rechnungsadresse an.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Herausgebende Stelle

Fachlich freigegeben am

23.05.2017