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Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes

Kurzinfo

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes für maximal neun Monate zu erhalten.

Info

Visumspflicht
Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten.

Ein Aufenthaltstitel zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.

Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist.

Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erwerbstätigkeit
Seit dem 01.03.2024 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche und zur Ausübung von Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen. Selbständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt.

Voraussetzungen
Für die Suche nach einem Ausbildungsplatz:

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder über einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde und 
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

Für die Studienbewerbung:

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Es steht noch kein Studienplatz sicher zur Verfügung und es soll auch keine studienvorbereitende Maßnahme besucht werden
  • Schulabschluss, der entweder unmittelbar zum Studium in Deutschland oder jedenfalls zum Besuch eines Studienkollegs befähigt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt:
  • → Aktueller Stand des Girokontos bei einer deutschen Bank über mindestens 9.820,80 Euro Guthaben (Betrag reicht für neun Monate)
  • → Im Einzelfall kann die Vorlage eines Sperrkontos erforderlich sein
  • → Verpflichtungserklärung
  • Krankenversicherungsnachweis:
  • →wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
  • →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse – B1 / z. B. durch Vorlage geeigneter Sprachzertifikate

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte