Zum Zweck der Familienzusammenführung können ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Visumspflicht
Nicht-EU-Bürger brauchen ein entsprechendes Visum zum Familiennachzug. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Der Aufenthaltstitel muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden. Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Voraussetzungen
Beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil besitzt eine
→ gültige Aufenthaltserlaubnis,
→ Blaue Karte EU,
→ ICT-Karte,
→ Mobiler-ICT-Karte,
→ Niederlassungserlaubnis
→ oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
§ 32 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.