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Aufenthaltserlaubnis für Kinder von Ausländern

Beschreibung

Zum Zweck der Familienzusammenführung können ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.

Visumspflicht
Nicht-EU-Bürger brauchen ein entsprechendes Visum zum Familiennachzug. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Der Aufenthaltstitel muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden. Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen
Beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil besitzt eine
→ gültige Aufenthaltserlaubnis,
→ Blaue Karte EU,
→ ICT-Karte,
→ Mobiler-ICT-Karte,
→ Niederlassungserlaubnis
→ oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts:
    →bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:
    • Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
    • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts

    →bei Selbständigen/Freiberuflichen:
    • Bescheinigung über den durchschnittlichen Nettogewinn
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
    • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Krankenversicherungsnachweis
    →wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police

  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über das Sorgerecht

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 32 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht  entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.