Zurück

Verwaltung und wirtschaftliche Sachbearbeitung

Beschreibung

Das Sachgebiet Verwaltung der Abteilung Eingliederungshilfe berät und unterstützt in allen Fragen zu Leistungen zur Teilhabe (Eingliederungshilfe).

Zentrale Aufgabe des Sachgebietes ist die Antragsbearbeitung sowie die wirtschaftliche Sachbearbeitung.
Leistungen werden frühestens ab dem 1. des Monats der Antragsstellung erbracht, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Gewährung bereits vorlagen.
Die Eingliederungshilfe wird solange gewährt, bis die Ziele erreicht sind.
Leistungen der Eingliederungshilfe werden nachrangig gewährt. Das heißt, die Leistungen werden nur dann gewährt, wenn kein anderer vorrangig verpflichteter Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Bundesagentur für Arbeit) für die Hilfegewährung zuständig ist.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind grundsätzlich abhängig von Einkommen und Vermögen. Ist die leistungsberechtigte Person minderjährig und lebt im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils, wird deren Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Bestimmte Leistungen werden ohne einen eigenen Kostenbeitrag (Eigenanteil) gewährt. Nähere Informationen hierzu können Sie im Rahmen einer persönlichen Beratung erhalten.