Kindertagespflege ist eine familienähnliche, nicht institutionelle Betreuung für maximal 5 Kinder und findet meist im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt. Die rechtliche Grundlage der Kindertagespflege ist in § 22 und § 23 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe geregelt.
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson im Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht aus zwei Phasen und wird auf der Grundlage nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP) durchgeführt.
Der Vorbereitungskurs und die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (inklusive Praktikum) bereiten Sie auf die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vor. In der anschließenden tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung werden Inhalte und Themen weiter vertieft und erste Erfahrungen in der Kindertagespflege fachlich begleitet.
Aufbauqualifizierung und Praxisreflexion schließen sich als praxisbegleitende und vertiefende Angebote an. Die Teilnahme an den Kursen ist aktuell für Sie kostenfrei.Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Anmeldung zur Grundqualifizierung, sowie Anmeldung und Angebote der Aufbauqualifizierung Kindertagespflege finden Sie im Internet unter www.familienzentrum-darmstadt.de, Rubrik: Kindertagespflegepersonen