Das Jugendamt stellt alle 5 Jahre eine Vorschlagsliste mit Einwohner*innen zusammen, die bereit sind, das Amt eines/r Jugendschöff*in beim Amts- bzw. Landgericht zu übernehmen.
Jugendschöff*innen urteilen bei den Strafprozessen der Amts- und Landgerichte. Als ehrenamtliche Richter*innen wirken sie an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit, wie Berufsrichter*innen. Pro Jahr nehmen Jugendschöff*innen an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Interessierte Personen sollten über soziale Kompetenz sowie über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Zudem sollten interessierte Bewerber*innen für das Amt der Jugendschöff*innen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Für dieses Ehrenamt kommen nur unbescholtene Bürger*innen in Frage, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann nur Einwohner*innen benennen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Darmstadt ihren Hauptwohnsitz haben. Zu dem Amt eines/r Jugendschöff*in sollen Mitglieder folgender Berufsgruppen nicht berufen werden: Richter*innen und Beamt*innen der Staatsanwaltschaft, Notar*innen und Rechtsanwält*innen, gerichtliche Vollstreckungsbeamt*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer*innen sowie Personen, die nach der Verfassung ihrer Religionsgesellschaft zur Vornahme gottesdienstlicher oder entsprechender Handlungen hauptamtlich und auf Dauer berechtigt sind.
Nach Aufstellung der Vorschlagsliste wird diese durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen und dem Amtsgericht vorgelegt. Ein beim Amtsgericht gebildeter Jugendschöffenwahlausschuss wählt aus den von der Stadt und anderen Gemeinden vorgelegten Vorschlagslisten die bei Gericht benötigten Jugendschöff*innen bzw. Jugendhilfsschöff*innen aus. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Jugendschöffenwahl für die Jugendschöffenamtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 findet im Laufe des Jahres 2023 statt. Im Juni 2023 hat der Jugendhilfeausschuss im Umlaufbeschluss die Jugendschöffenvorschlagsliste der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Diese wurde nach der öffentlichen Auslegung an das Amtsgericht Darmstadt weitergeleitet. Ein vom Amtsgericht eingerichteter Wahlausschuss wird die Jugendschöffen/-schöffinnen auswählen und im 4. Quartal 2023 informieren.