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Jugendamt, Einrichtungsaufsicht und Beratung freier Träger

Beschreibung

Informationen zur Einrichtungsaufsicht

▶ für Kinder und Jugendliche in einer Einrichtung der Jugendhilfe (hier klicken)

▶ für Träger der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe
    • Wir sind zuständig für alle stationären und teilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe im Stadtgebiet.
    • Beratung vor der Betriebsgründung und während des laufenden Betriebs der Einrichtung Beratung und Begleitung in Ihrem Betriebserlaubnisverfahren (§§ 45, 45a SGB VIII).
    • Aufsicht über Ihre Meldepflichten (§ 47 Abs. 1 SGB VIII).
    • Bearbeitung von Meldungen zu besonderen Vorkommnissen und Beschwerden junger Menschen (§ 47 Abs. 1, S. 2 SGB VIII)
    • Überprüfung vor Ort (Einrichtungsbesuch, örtliche Prüfung) und nach Aktenlage, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis weiter bestehen (§ 46 SGB VIII).

Informationen zur Beratung

▶ für Träger und Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Jugendhilfe und Eingliederungshilfe
    • Beratung und Beteiligung an Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Träger zu Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
    • Beratung zur Konzeptentwicklung und -fortschreibung
    • Beratung zur Weiterentwicklung von Schutzkonzepten

Kontaktpersonen

Telefon (06151) 13-4086
E-Mail einrichtungsaufsicht@darmstadt.de
Telefon (06151) 13-3495
E-Mail einrichtungsaufsicht@darmstadt.de
Telefon (06151) 13-2162
E-Mail einrichtungsaufsicht@darmstadt.de

Adresse

Stadthaus Frankfurter Straße

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring

Stadthaus Frankfurter Straße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Kontaktdaten

E-Mail einrichtungsaufsicht@darmstadt.de

Öffnungszeiten

Wochentag    
Montag bis Freitag; Termine nach Vereinbarung