Informationen zur Einrichtungsaufsicht
▶ für Kinder und Jugendliche in einer Einrichtung der Jugendhilfe (hier klicken)
▶ für Träger der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe
• Wir sind zuständig für alle stationären und teilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe im Stadtgebiet.
• Beratung vor der Betriebsgründung und während des laufenden Betriebs der Einrichtung Beratung und Begleitung in Ihrem Betriebserlaubnisverfahren (§§ 45, 45a SGB VIII).
• Aufsicht über Ihre Meldepflichten (§ 47 Abs. 1 SGB VIII).
• Bearbeitung von Meldungen zu besonderen Vorkommnissen und Beschwerden junger Menschen (§ 47 Abs. 1, S. 2 SGB VIII)
• Überprüfung vor Ort (Einrichtungsbesuch, örtliche Prüfung) und nach Aktenlage, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis weiter bestehen (§ 46 SGB VIII).
Informationen zur Beratung
▶ für Träger und Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Jugendhilfe und Eingliederungshilfe
• Beratung und Beteiligung an Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Träger zu Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
• Beratung zur Konzeptentwicklung und -fortschreibung
• Beratung zur Weiterentwicklung von Schutzkonzepten
| Schütz, Susanne | |
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| Telefon | (06151) 13-4086 |
| einrichtungsaufsicht@darmstadt.de |
| Stritzel, Jasmin | |
|---|---|
| Telefon | (06151) 13-3495 |
| einrichtungsaufsicht@darmstadt.de |
| Tiedje, Johannes | |
|---|---|
| Telefon | (06151) 13-2162 |
| einrichtungsaufsicht@darmstadt.de |
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
| einrichtungsaufsicht@darmstadt.de |
| Wochentag | ||
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| Montag bis Freitag; | Termine nach Vereinbarung | |