Für folgende Namenserklärungen ist das Standesamt Darmstadt zuständig:
1) Zivilrechtliche Namensänderungen
Die Namensrechtlichen Erklärungen sind mit Gebühren gemäß des Gebührenverzeichnisses verbunden.
2) Öffentlich-rechtliche (behördliche) Namensänderung
Voraussetzungen:
Für die Namensänderung werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach dem Einzelfall richtet.
Weitere Informationen zu öffentlich-rechtlichen Namensänderungen in Darmstadt erhalten Sie in dem rechts aufgeführten Leitfaden.
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Bitte senden Sie in allen Fällen von Namensänderungen eine E-Mail mit ausführlicher Schilderung Ihres Anliegens an standesamt@darmstadt.de und mit Angabe einer Telefonnummer. Wir melden uns bei Ihnen nach erfolgter Prüfung Ihres Anliegens.