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Namensänderungen

Info

Für folgende Namenserklärungen ist das Standesamt Darmstadt zuständig:


1) Zivilrechtliche Namensänderungen

  • Wohnsitz der Person in Darmstadt
  • Namenserteilungen für minderjährige Kinder durch den sorgeberechtigten Elternteil und ggf. dessen Ehegatten
  • Bestimmung eines Ehenamens nach der Eheschließung
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Scheidung
  • Voranstellung oder Anfügung eines Namens zum Ehenamen (Doppelname)
  • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
  • Nachträgliche Namensänderung von minderjährigen Kindern
  • Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie Namensbestandteilen (§ 94 BVFG)
  • Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB)
  • Erklärung zur Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (§ 45b PStG)

Die Namensrechtlichen Erklärungen sind mit Gebühren gemäß des Gebührenverzeichnisses verbunden.

2) Öffentlich-rechtliche (behördliche) Namensänderung

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Asylberechtigung
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Namensänderung

Für die Namensänderung werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach dem Einzelfall richtet.

 

Weitere Informationen zu öffentlich-rechtlichen Namensänderungen in Darmstadt erhalten Sie in dem rechts aufgeführten Leitfaden. 

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Bitte senden Sie in allen Fällen von Namensänderungen eine E-Mail mit ausführlicher Schilderung Ihres Anliegens an standesamt@darmstadt.de und mit Angabe einer Telefonnummer. Wir melden uns bei Ihnen nach erfolgter Prüfung Ihres Anliegens.

 

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Verfahrensablauf

Herausgebende Stelle

Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Fachlich freigegeben durch