Für folgende Namenserklärungen ist das Standesamt Darmstadt zuständig:
1) Zivilrechtliche Namensänderungen
Die Namensrechtlichen Erklärungen sind mit Gebühren gemäß des Gebührenverzeichnisses verbunden.
2) Öffentlich-rechtliche (behördliche) Namensänderung
Voraussetzungen:
Für die Namensänderung werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach dem Einzelfall richtet.
Weitere Informationen zu öffentlich-rechtlichen Namensänderungen in Darmstadt erhalten Sie in dem rechts aufgeführten Leitfaden.
_________________________________________________________________________________
Bitte senden Sie in allen Fällen von Namensänderungen eine E-Mail mit ausführlicher Schilderung Ihres Anliegens an standesamt@darmstadt.de und mit Angabe einer Telefonnummer. Wir melden uns bei Ihnen nach erfolgter Prüfung Ihres Anliegens.
Sie möchten Ihren Vornamen und Familiennamen ändern lassen? Wenn Sie einen wichtigen Grund dafür haben, dann können Sie einen Antrag stellen.
31.05.2023
Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
Die Änderung Ihres Vor- oder Familiennamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig.
Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport