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Übertrag einer Niederlassungserlaubnis

Beschreibung

Sie sind im Besitz eines Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) und Ihr Reisepass ist nicht mehr gültig?

Sie haben bereits einen neuen gültigen Reisepass?

Dann müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht auf den neuen Pass übertragen lassen. Hierzu können Sie einen Termin bei unserer Hotline ausmachen.

Für den Übertrag der Niederlassungserlaubnis müssen Sie persönlich vorsprechen! Falls es sich um minderjährige Personen handelt, müssen sie in Begleitung beider Erziehungsberechtigten sein. Alternativ ist die Vorsprache des minderjährigen Ausländers mit einem Elternteil ausreichend sofern dieser nachweislich das alleinige Sorgerecht hat und eine Vollmacht des anderen Elternteils mitbringt. Die entsprechende Vollmacht finden Sie unter „Formulare“.

Für den Fall, dass Sie eine Niederlassungserlaubnis in Verbindung mit einem Reiseausweis für Flüchtlinge, einem Reiseausweis für Staatenlose oder einem Reiseausweis für Ausländer besitzen, müssen Sie zudem die Verlängerung des Reiseausweises beantragen. Bitte füllen Sie dafür den Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises vollständig aus und senden uns diesen frühzeitig per Post, Fax oder E-Mail. Eine unmittelbare Terminvergabe für den Übertrag der Niederlassungserlaubnis ist in diesen Fällen nicht möglich. Für weitere Infos für die Verlängerung der Reiseausweise klicken Sie bitte hier. Nachdem Sie die Verlängerung des entsprechenden Reiseausweises beantragt haben, erhalten Sie einen Termin zur Bestellung des neuen Reiseausweises und dem Übertrag der Niederlassungserlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Bisheriger Aufenthaltstitel
  • abgelaufener Reisepass
  • neuer Reisepass

WICHTIG: Wenn Sie Ihren bisherigen Aufenthaltstitel nicht zum Termin mitbringen, kann kein Übertrag erfolgen!

  • Terminschreiben (falls vorhanden)