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Schulraumvermietung

Info

Außerhalb der Unterrichtszeiten können in den Schulen für außerschulische Zwecke Schulräume, Aulen oder Schulsporthallen auf Antrag gemietet werden. Die Höhe der Nutzungsentgelte können Sie dem Entgeltverzeichnis (s. Formulare) entnehmen.

Schulräume und Schulsporteinrichtungen können überlassen werden:
• an Sportvereine,
• an gemeinnützige Vereine,
• an juristische Personen und an Personenvereinigungen, wenn die geplante Veranstaltung kulturellen Zwecken oder der Bildungsförderung dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt,
• an Privatpersonen, die Kurse und Veranstaltungen zur Bewegungsförderung, Rehabilitation, im musischen oder sonstigen künstlerischen Bereich anbieten,
• an verfassungsgemäße politische Parteien für Veranstaltungen außerhalb der schulischen Nutzungszeiten,


Schulräume und Schulsporteinrichtungen können nicht überlassen werden:
• für private Feierlichkeiten, wie Geburtstags-, Hochzeitsfeiern o. ä.
• für Veranstaltungen mit jugendgefährdenden, rassistischen, rechts- oder linksextremen Inhalten

 

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Sporteinrichtungen zu außerschulischen Zwecken