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Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit

Beschreibung

Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für

  • Unternehmensgründende
  • Einzelunternehmende und
  • Geschäftsführemde und gesetzliche Vertretende von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.

Erwerbstätigkeit


Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung der konkreten selbständigen Tätigkeit. Eine darüber hinausgehende Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Wirtschaftliches Interesses oder ein regionales Bedürfnis der Stadt Darmstadt
  • die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen
  • die Finanzierung der Umsetzung muss durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert sein
  • Zustimmung IHK
  • Zustimmung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
  • Zustimmung Gewerbeamt
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres entweder über eine monatliche Rente von 942,00 Euro (für mindestens 12 Jahre) oder ein Vermögen von 135.648,00 Euro verfügen können.

Ausnahme: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt:
    → Aktueller Arbeitsvertrag. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    → Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
    → wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    → wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Businessplan
  • Finanzierungsplan
  • Lebenslauf / Curriculum vitae inklusive Nachweisen zum beruflichen Werdegang, Qualifikationsnachweise, Studienabschlüsse, Berufsabschlüsse, Diplome, Referenzen/Förderer
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Bei Hochschulabsolventen zusätzlich: Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet
  • Bei Forschern und Wissenschaftlern zusätzlich: Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers (z. B. Forschungseinrichtung) zum Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Forscher/Wissenschaftler und der Geschäftsidee 

Bitte beachten Sie, dass eine Gewerbeanmeldung und die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erst erlaubt ist, wenn Ihnen der Aufenthaltstitel erteilt wurde.

Rechtsgrundlagen

§ 21 Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.