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Vollstreckungsmaßnahmen

Info

Entsprechend der Festlegung des Verwaltungs-Vollstreckungs-Gesetzes werden öffentlich-rechtliche Forderungen durch die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde beigetrieben.

Neben Vollstreckungsmaßnahmen des Innendienstes (z. B. Lohn-, Miet-, Kontopfändung) werden die gemahnten, überfälligen Forderungen auch durch Vollziehungsbeamte der Stadt beigetrieben.

Die Vollstreckungsstelle der Stadt Darmstadt führt auch im Auftrag anderer Gemeinden / Städte, der GEZ oder IHK in Amtshilfe Vollstreckungsmaßnahmen durch.