
Was ist Unterhaltsvorschuss?
>> Erklärfilm
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn:
- ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt
- oder dies nicht kann.In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschussstelle zunächst in Vorlage.
Unterhaltsvorschuss verfolgt das Ziel:
den alleinerziehenden Elternteil zu entlasten und den Ausfall an Unterhalt für sein Kind nicht entstehen zu lassen, denn kein Kind soll in Not geraten.
Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
>> Info-Grafik
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, wenn
- der alleinerziehende Elternteil, bei dem das Kind (in Deutschland) lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
- der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt.
- das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.
Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Eine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
Es gilt:
- Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag)
- Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag)
unter Voraussetzungen:
- das Kind darf nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sein oder
- der alleinerziehende Elternteil ein Brutto-Monatseinkommen von Mindestens 600 Euro verdient oder
- wenn durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 SGB II vermeiden werden kann
Der Anspruch auf die Unterhaltsvorschussleistung ist unter anderem ausgeschlossen, wenn:
- der alleinerziehende Elternteil wieder heiratet und vom Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt oder wenn der alleinerziehende Elternteil –ob verheiratet oder nicht– mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
Höhe des Unterhaltsvorschusses
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt. Davon wird das aus öffentlichen Mitteln gezahlte Kindergeld abgezogen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt monatlich:
ab 01.01.2026
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren 227 Euro,
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299 Euro,
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394 Euro
Auf diese Beträge werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder andere Einkünfte des Kindes (z. B. Halbwaisenrente) angerechnet.
Etwaige Einkommensgrenzen sind nicht zu beachten. Unterhaltsvorschuss wird allerdings gegebenenfalls auf Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII – Zwölftes Buch - durch das Sozialamt bzw. auf das Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II - Zweites Buch - durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet.
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag müssen nach Einzelfall folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Für Kinder ab 12 Jahren zusätzlich:
Für Kinder ab 15 Jahren zusätzlich:
Für jedes Kind ist ein eigener Antrag zu stellen. (Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
Füllen Sie den Antrag, bei Kindern ab 12 Jahren zusätzlich die Anlage für Kinder ab 12 Jahren, aus. Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder online gestellt werden.
Wichtiger Hinweis:
Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, weil Unterhaltsvorschuss nur für einen Monat rückwirkend gezahlt werden kann.
Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt immer im Voraus für den nächsten Monat und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.
Zuständig für Antragsbearbeitung und Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für das Stadtgebiet Darmstadt ist:
die Unterhaltsvorschussstelle der Stadt Darmstadt.
Die Jugendämter haben sich so gut wie möglich auf die gesetzliche Erweiterung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss vorbereitet. Wegen der großen Zahl der bisher eingegangenen neuen Anträge kann es jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Die Antragsbearbeitung kann bis zu 3 Monaten dauern.
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen:
Hier finden Sie das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.
Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2025):
Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalUnterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Apply for advance maintenance payments for children of single parents
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern der Städten und Landkreisen
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
Es gibt folgende Hinweise:
Wichtige Fakten zum Unterhaltsvorschuss auf einen Blick auf der Internetseite des Familienportals
Informationsbroschüre zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Important facts about advance maintenance payments at a glance on the Family Portal website
Information brochure on advance maintenance payments on the website of the Federal Ministry for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalUnterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen in Hessen
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen in Hessen