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Tierkörperbeseitigung

Info

Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von Tierkadavern und Schlachtabfällen nach den Vorschriften der EU-Verordnungen und nationalen Gesetze, hierunter fällt auch die Überwachung von Tierbestattern und Tierkrematorien.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr  bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (ABl. EG Nr. L300, S. 1)

Verordnung (EG) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (sog. Durchführungsverordnung Tierische Nebenprodukte)  ABl. L  EU Nr. L 54 v. 26.02.2011)

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) vom 25.01.2004 (BGBl. I, S. 82), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934)

Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung – TierNebV) vom 27.07.2006 (BGBl. I, S. 1735), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2155)

Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongioformer Enzephalopathien (TSE) (ABl. Nr. L 147, S. 1), zuletzt geändert durch VO (EG) Nr. 189/2011 vom 25. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 53, S. 56)


Nützliche Adressen und Internetseiten:

www.rp-darmstadt.hessen.de (Links: Veterinärwesen, tierische Nebenprodukte)

Tierkörperbeseitigungsanstalt  Süpro, Seehof, Außerhalb 5, 68623 Lampertheim-Hüttenfeld, Tel. 06256/8520

Tierkörpersammelstelle Firma Freund GbR, Philip-Reis-Weg 9, 64293 Darmstadt, Tel. 06151/77233 (Lage: neben Tennishalle, Carl-Schecnk-Ring)

Tierkrematorium Darmstadt, Pallaswiesenstr. 146, 64293 Darmstadt, Tel. 06151/5008600

Gebühren

Aufgrund der äußerst zahlreichen Dienstleistungen können nicht für jede Dienstleistung die Gebühren aufgezählt werden. Für gewünschte Auskünfte zu den Gebühren für eine bestimmte Dienstleistung stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Tote Haustiere und bestimmte Abfälle Tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.

Daher müssen Tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.

Auch Schlachtabfälle sowie Küchen und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Sie haben ein Totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

Welche Gebühren fallen an?

Wenn Tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

Herausgebende Stelle