Auf Antrag eines Bürgers werden vom Ortsgericht Immobilien (Grundstücke, Eigentumswohnungen, Häuser) geschätzt.
Auf Antrag kann vom Ortsgericht eine Schätzung einer Immobilie vorgenommen werden. Hierzu muss zunächst vom Antragsteller ein Schätzungsantrag ausgefüllt werden (Grundbuchauszug, Berechnung der Wohn- und Nutzfläche...). Anschließend wird ein Termin zur Besichtigung der Immobilie vereinbart.
Abschließend wird vom Ortsgericht eine Schätzungurkunde erstellt.
Schätzungsantrag inkl. Wohn- und Nutzungsflächenberechung sowie eine Kopie des Grundbuchauszugs.
Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Wertes der Immobilie.
Nach Erhalt des Schätzungsantrags setzt sich der Ortsgerichtsvorsteher mit dem Antragsteller telefonisch in Verbindung, um einen Termin zur Besichtigung zu vereinbaren.