Mit dem orangen "Besonderen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit Parkerleichterungen wie zum Beispiel:
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).
Parkerleichterung ist personengebunden
Voraussetzungen:
Gültigkeit:
Sonstiges:
gebührenfrei