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Hausauskünfte/Eigentümerauskünfte

Kurzinfo

Der Eigentümer einer Wohnung hat das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Daten, der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.

Info

Die Anfrage kann persönlich oder schriftlich gestellt werden.

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an das Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt oder per E-Mail an meldeamt@darmstadt.de.

Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.

Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungsnummer melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.

Benötigte Unterlagen

  • Der/Die Antragsteller(in) hat sich auszuweisen (Personalausweis, Reisepass).
  • Das Eigentum an dem Objekt ist nachzuweisen (Grundbuchauszug, Bescheid über Grundbesitzabgaben, wie z. B. Grundsteuerbescheid) 
  • Eine Begründung, weshalb die Auskunft benötigt wird (Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses)

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz §50 Abs. 4

Gebühren

Dieser Service ist gebührenfrei.