Erhebung von Erschließungs-, Straßen- und Abwasserbeiträgen sowie Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten und Kostenerstattungsbeträgen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Erschließungsbeiträge:
Ist eine öffentliche Erschließungsanlage - z. B. Straße, Platz, Weg - vollständig erstmalig fertig gestellt worden, so wird hierfür zur Deckung der entstandenen Kosten (90% der beitragsfähigen Kosten) der Erschließungsbeitrag erhoben. Er deckt die Grunderwerbs- und Herstellungskosten für Fahrbahn, Gehwege, Radwege und das Straßenbegleitgrün. Dazu kommen die Kosten für die Straßenentwässerung (Sinkkästen und Zuleitung zum Kanal) und die Straßenbeleuchtung. Auch Grünanlagen und Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (z. B. Lärmschutzeinrichtungen) können beitragsfähige Erschließungsanlagen sein.
Straßenbeitrag:
Um- und Ausbau von bereits endgültig hergestellten Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze), der über die Straßenunterhaltung und Straßeninstandsetzung hinausgeht. Jedoch muss hier die Stadt von dem ermittelten beitragsfähigen Kostenaufwand
25%, wenn die Straße überwiegend dem Anliegerverkehr,
50%, wenn die Straße überwiegend dem innerörtlichen Verkehr und
75%, wenn die Straße überwiegend dem überörtlichen Verkehr dient,
selbst tragen.
Abwasserbeitrag:
Der Abwasserbeitrag wird zur Deckung des Aufwandes für Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Entwässerungsanlagen erhoben. Es handelt sich hierbei um Anlagen für die Grundstücksentwässerung, die nicht mit den Einrichtungen der Straßenentwässerung verwechselt werden dürfen, deren Kosten im Rahmen des Erschließungsbeitrages abgegolten werden.
Grundstücksanschlusskosten:
Die Kosten der Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Anschlussleitung vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze sind der Stadt in der tatsächlich entstanden Höhe zu erstatten.
Kostenvoranschlag (Bescheinigung) über den Erschließungsbeitrag, Straßenbeitrag und Abwasserbeitrag für ein bestimmtes Grundstück.
Eine Bescheinigung über Erschließungsbeiträge (z. B. für Kreditinstitute, Verkauf) können Sie schriftlich formlos unter Angabe des Grundstücks (Flurstücknummer, Straße, Hausnummer) bei uns anfordern.