Leistungsangebot speziell zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0-24 Jahren, für die Wohngeld oder Kinderzuschlag gezahlt wird bzw. die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Bei entsprechendem Bedarf haben die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen daher einen Rechtsanspruch auf Bildung sowie aufs Mitmachen und erhalten Unterstützung: