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Verlängerung Fahrerlaubnis

Info

Die Bearbeitungsdauer der Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis liegt bei 3–4 Wochen.
Beantragen Sie Ihre Verlängerung daher rechtzeitig!

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich persönlich.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Nicht EU-Bürgern Reisepass und Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung
  • aktuellen Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
  • Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (im Original)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Original und in physischer Form (kein QR Code)
  • ggf. Nachweis Module (35 Std.) (im Original)

für die Klassen C, C1, CE, C1E:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre – im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr – im Original
  • bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation – im Original

für die Klassen D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart „0“) beim Einwohnermeldeamt – die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre – im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr – im Original
  • bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation – im Original

Gebühren

45,10 €  -  mit Direktversand 51,40 €.

Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.

 

 

 

Informationen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Folgende Informationen stammen aus dem Verwaltungsportal Hessen

Leistungsbeschreibung

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Urheber

Volltext

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Teaser

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf Antrag um fünf Jahre verlängern.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.
  • Bei D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellungdarf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
  • Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
  • kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes; bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle).