Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung.
Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link:www.gaa-darmstadt.de
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.
Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Ämtern für Bodenmanagement, kreisfreien Städten und einigen kreisangehörigen Städten.
https://hvbg.hessen.de/immobilienwertermittlung/zentrale-geschaeftsstelle-zgghDie notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.
Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bzw. anstehender anderer Gutachten. Die durchschnittliche Durchlaufzeit beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/__6.html
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BauGBAVHEV2P7
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BauGBAVHEpP14
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V19Anlage3
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäuferinnen und Verkäufer/Käuferinnen und Käufer.
25.10.2021