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Was ist Unterhaltsvorschuss?
>> Erklärfilm
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn:
Unterhaltsvorschuss verfolgt das Ziel:
den allein stehenden Elternteil zu entlasten und den Ausfall an Unterhalt für sein Kind nicht entstehen zu lassen, denn kein Kind soll in Not geraten.
Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
Es gelten folgende Altersgrenzen:
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für diese Kinder, wenn:
Der Anspruch auf die Unterhaltsvorschussleistung ist unter anderem ausgeschlossen, wenn:
Höhe des Unterhaltsvorschusses
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt. Davon wird das aus öffentlichen Mitteln gezahlte Kindergeld abgezogen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt monatlich:
ab 01.01.2024 | |
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Auf diese Beträge werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder andere Einkünfte des Kindes (z. B. Halbwaisenrente) angerechnet.
Etwaige Einkommensgrenzen sind nicht zu beachten. Unterhaltsvorschuss wird allerdings gegebenenfalls auf Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII – Zwölftes Buch - durch das Sozialamt bzw. auf das Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II - Zweites Buch - durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet.
Antragstellung und Auszahlung
Um sofort alle Fragen klären und möglichst schnell über den Antrag entscheiden zu können, ist das persönliche Gespräch bei einer Antragstellung wichtig.
Füllen Sie vorab den Antrag und das Merkblatt aus.
(Den Antrag und das zugehörige Merkblatt finden sie in der Box "Formulare", oben rechts).
Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür im Voraus einen Termin.
Außerdem werden auf dieser Seite die benötigten Unterlagen genannt (siehe unten), die Sie ebenfalls mitbringen müssen.
Wichtiger Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, weil Unterhaltsvorschuss nur für einen Monat rückwirkend gezahlt werden kann.
Zuständig für Antragsbearbeitung und Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für das Stadtgebiet Darmstadt ist:
die Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Darmstadt.
Die Jugendämter haben sich so gut wie möglich auf die gesetzliche Erweiterung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss vorbereitet. Wegen der großen Zahl der bisher eingegangenen neuen Anträge kann es jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Neben dem ausgefüllten Antrag und dem unterschriebenen Merkblatt müssen noch folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Für Kinder ab 12 Jahren zusätzlich:
Für Kinder ab 15 Jahren zusätzlich:
Weitere Informationsseiten:
>> Info-Seite
(des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
>> Unterhaltsvorschuss (in Leichter Sprache)
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen:
Hier finden Sie das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Sie können Unterhaltsvorschuss schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen.
Viele Unterhaltsvorschussstellen bieten auch einen Online-Service an.
Die zusätzlich zum Antragsformular erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.
Nach Eingang des Antrags prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob ein Anspruch besteht. Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid von der Unterhaltsvorschussstelle.
Sie sind verpflichtet, Auskünfte die zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken. Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Unterhaltsvorschussstelle der Kommune
Es fallen keine Kosten an.
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Widerspruch (Frist: 1 Monat)
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich : Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Es gibt folgende Hinweise:
Informationsbroschüre zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
https://leika.zfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=581904Sie erhalten für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss sich dabei eindeutig in Ihrem Haushalt befinden. Sie dürfen zudem keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn diese Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Dabei gilt: Für Kindern im Alter von zwölf bis zum 18. Geburtstag wird Unterhaltsvorschuss nur dann gezahlt, wenn Ihr Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder wenn Sie im Bürgergeld-Bezug ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro verdienen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nachdem Alter Ihres Kindes. Ab dem 01. Januar 2024 gelten folgende Beträge:
Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern der Städten und Landkreisen
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
Zusätzlich zum Antragsformular ist je nach Einzelfall erforderlich:
Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, sofern sich Ihr Kind oder Sie nachweislich um Unterhaltszahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils bemüht haben.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
24.01.2024