Umtausch des alten Führerscheins (grau bzw. rosa) in EU-Fahrerlaubnis in Scheckkartenformat.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 zur Umsetzung europäischer Vorgaben den Umtausch von allen Führerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, beschlossen. Die betreffenden Führerscheine sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Die Umtauschpflicht staffelt sich wie folgt: www.bmdv.bund.de
Wichtig:
Die EU-Umtauschpflicht betrifft nur den Führerschein als Nachweisdokument. Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis als solche bleibt unverändert bestehen. Beim Umtausch erfolgt also keine neue inhaltliche Prüfung.
Achtung:
Sollte der aktuelle Führerschein nicht in Darmstadt (Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. Stadt Darmstadt oder Polizeipräsidium Darmstadt) ausgestellt worden sein, so ist die Vorlage einer sog. Karteikartenabschrift (Dateiauszug) der ausstellenden Behörde des Führerscheines notwendig. Diese erhält man im Regelfall durch schriftliche oder telefonische Anfrage bei der im Führerschein benannten Behörde. Die Telefonnummern bzw. Anschriften der Fahrerlaubnisbehörden können in Internet über www.kba.de ermittelt werden.
Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
oder nutzen den nebenstehenden Onlinedienst. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Hinweis:
Nach Abschluss der Bearbeitung werden Sie postalisch über den Austausch der Führerscheine informiert
25,30 EUR