Die Aufgabe der Straßenreinigung des EAD ist es, die öffentlichen Fahrbahnen, Gehwege und Plätze in der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach Maßgabe der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt zu reinigen und somit die Verkehrssicherheit und Sauberkeit zu gewährleisten.
Der EAD erbringt eine wöchentliche Reinigungsleistung von 1.015 Kilometern.
Mithilfe modernster Kehrmaschinen, ausgelegt für Fahrbahn- und Gehwegreinigung, sammeln unsere Beschäftigten jährlich über 1.000 Tonnen Straßenkehricht und in den Herbstmonaten zusätzlich weitere 1.000 Tonnen Laub.
Öffentliche Papierkörbe im Stadtgebiet:
werden mindestens einmal pro Woche, nach Bedarf mehrmals pro Woche, entleert. Grade in den belebten Bereichen, wie z.B. der Innenstadt erfolgt die Entleerung mithilfe von schadstoff- und emissionsfreien Elektrofahrzeugen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sieben Tage in der Woche für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Darmstadt im Einsatz und reinigen zusätzlich auch nach Großveranstaltungen, um auch hier die Verkehrssicherheit und Sauberkeit am nächsten Morgen zu gewährleisten.
Der EAD reinigt nur die Straßen, die ohne Einschränkungen Bestandteile des Straßenverzeichnisses der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Darmstadt sind. Für diese Bereiche sieht die Satzung eine Straßenreinigungsgebühr vor. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der im Straßenverzeichnis festgelegten Reinigungshäufigkeit sowie der Länge der zur Straße zugewandten Grundstücksseite (Frontmeter).
Für die nicht aufgeführten Straßen sind die Anlieger selbst für die Reinigung des Bürgersteiges und der Hälfte der Straßenfläche zuständig. Es werden in diesen Fällen keine Straßenreinigungsgebühren erhoben.
Mängelmelder:
Hier können Sie Verschmutzungen melden, die den Verkehr auf Radwegen gefährden. Zum Beispiel Scherben, Müll oder einwachsende Äste. Bitte melden Sie nur Verschmutzungen von Radwegen von öffentlichen Flächen. Das sind zum Beispiel Grünanlagen oder öffentliche Radwege.
Dieses Problem wird vom Mängelmelder nicht bearbeitet:
Verschmutzungen von Radwegen, die nicht im Bereich der öffentlichen Straßenreinigung liegen. Nach der Straßenreinigungssatzung sind in diesen Fällen die Anlieger verantwortlich. Diese müssen an ihrer Grundstücksgrenze die Radwege sauber halten. Anlieger müssen auch Äste aus ihrem Grundstück selbst zurückschneiden, wenn diese auf einen Radweg wachsen.
Wer nicht selber reinigen möchte:
kann den EAD mit seinem Betriebszweig gewerblicher Art beauftragen.
Sie suchen einen professionellen Dienstleister in der privaten Straßenreinigung?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir beraten Sie gerne auch vor Ort und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Ihr Kontakt:
Telefon: 06151 / 12 46 121
Fax: 06151 / 13 46 199
E-Mail: ead-dienstleistungen@darmstadt.de
Für Fragen zum Thema Straßenreinigung oder der Gebührenerhebung in der Straßenreinigung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Straßenreinigung und Winterdienst unter der folgenden Kontaktnummer gerne zur Verfügung.
Ihr Kontakt:
Telefon: 06151 / 13 46 113
Fax: 06151 / 13 46 199
E-Mail: ead-strassenreinigung@darmstadt.de
siehe Straßenreinigungssatzung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.