Anmeldung von Straßenmusik und Straßenkunst
Straßenmusik und Straßenkunst unterliegt der Erlaubnispflicht. Darbietungen sind in der Fußgängerzone in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet.
Pro Tag werden höchstens fünf Erlaubnisse erteilt.
Die Verwendung von Verstärkeranlagen ist untersagt.
7,- € pro Tag