Das Darmstädter Sozialticket wird es ab 1. Oktober 2023 ausschließlich für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren, welche Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, geben. Im Umfang von fünfzig Prozent der Kosten für den Hessenpass mobil, derzeit 15,50 Euro, wird die kommunale Förderung gewährt.
Anträge auf das Darmstädter Sozialticket können für alle genannten Leistungsbereiche beim Amt für Soziales und Prävention – Existenzsicherung nach dem SGB XII – formlos gestellt werden. Es wird nur der Nachweis vom Erwerb des Hessenpasses mobil benötigt.
- Nachweis Erwerb Hessenpass mobil
- Aktueller Leistungsbescheid SGB II, SGB XII oder AsylbLG
- Bankverbindung
Freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt