Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.
Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.
Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalSpecial education support in the special school
Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.