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Rundfunkgebührenbefreiung

Info



Ihr Rundfunkbeitrag - Online Service schnell und sicher

Sie sind umgezogen und möchten Ihre neue Adresse nennen, oder Sie möchten weitere Daten zu Ihrem Beitragskonto überarbeiten?
Egal, welches Anliegen Sie haben, nutzen Sie einfach die Formulare.

  • Flyer für Bürgerinnen und Bürger
    (Der Rundfunkbeitrag auf einen Blick)
  • Die wichtigsten Informationen zum Rundfunkbeitrag für Asylbewerber und Asylberechtigte finden Sie hier

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

 

  • Merkblatt Befreiung und Ermäßigung: Die Regelungen zur Befreiung von der Beitrags­pflicht und zur Ermäßigung des Rund­funk­beitrags im Überblick

>>>> Die Formulare zur Befreiung/Ermäßigung erhalten Sie ebenfalls persönlich im Neuen Rathaus, 115-Servicecenter/Stadtfoyer, Luisenplatz 5a, 64283 Darmstadt (Mo-Fr: 08 - 15.00 Uhr).

Benötigte Unterlagen

Das Beantragungsverfahren zur Rundfunkgebührenbefreiung/Ermäßigung:

Gerne können Sie Ihren Antrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken.

Postanschrift:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln


Wichtig:
Bitte stellen Sie keinen Antrag, wenn der erforderliche Nachweis noch nicht vorliegt. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden.

Es ist nicht mehr erforderlich, den Nachweis, z.B. Bewilligungsbescheid, und den Schwerbehindertenausweis, im Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen.
Es reicht eine einfache Kopie !