Ihr Rundfunkbeitrag - Online Service schnell und sicher
Sie sind umgezogen und möchten Ihre neue Adresse nennen, oder Sie möchten weitere Daten zu Ihrem Beitragskonto überarbeiten?
Egal, welches Anliegen Sie haben, nutzen Sie einfach die Formulare.
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
>>>> Die Formulare zur Befreiung/Ermäßigung erhalten Sie ebenfalls persönlich im Neuen Rathaus, 115-Servicecenter/Stadtfoyer, Luisenplatz 5a, 64283 Darmstadt (Mo-Fr: 08 - 15.00 Uhr).
Das Beantragungsverfahren zur Rundfunkgebührenbefreiung/Ermäßigung:
Gerne können Sie Ihren Antrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken.
Postanschrift:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Wichtig: Bitte stellen Sie keinen Antrag, wenn der erforderliche Nachweis noch nicht vorliegt. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden.
Es ist nicht mehr erforderlich, den Nachweis, z.B. Bewilligungsbescheid, und den Schwerbehindertenausweis, im Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen.
Es reicht eine einfache Kopie !