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Reiseausweis für Staatenlose

Info

Ausländische Personen, die staatenlos im Sinne des Staatenlosigkeitsübereinkommens sind, können auf Antrag einen Reiseausweis für Staatenlose erhalten.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Nachweisliche Staatenlosigkeit
  • Sie sind bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels oder sollen diesen zusammen mit dem Reiseausweis erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Die Prüfung der Staatenlosigkeit ist stets individuell und kann daher nicht an konkrete Unterlagen geknüpft werden, bei Palästinensern aus Syrien werden z. B. folgende Unterlagen zur Prüfung angefordert: Syrischer Reiseausweis für Palästinenser („Travel Document for Palestinian Refugies“ [sic])- UNRWA-Registrierungsnummer Familienregisterauszug Syrien
  • Geburtsurkunde
  • Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin über die Volkszugehörigkeit

Rechtsgrundlagen

§ 1 Abs. 4 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__1.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.