Ausländische Personen, die staatenlos im Sinne des Staatenlosigkeitsübereinkommens sind, können auf Antrag einen Reiseausweis für Staatenlose erhalten.
Voraussetzungen
§ 1 Abs. 4 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__1.html)
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.
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