Zurück

Reiseausweis für Ausländer

Beschreibung

In der Regel müssen alle ausländischen Personen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.

Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen deutsche Passersatzpapiere an nicht deutsche Staatsangehörige ausgestellt werden, da hiermit in die Passhoheit eines anderen Staates eingegriffen wird.

Der Reiseausweis für Ausländer ist ein solches Passersatzpapier. Er darf Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden, wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und einen solchen nicht auf zumutbare Weise erlangen können.

Falls Sie nicht im Besitz eines Passes oder Passersatzes sind, müssen Sie sich daher zunächst bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes bemühen. Bei der Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer sollten Sie möglichst Nachweise über entsprechende Bemühungen vorlegen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Sie sind bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels oder sollen diesen zusammen mit dem Reiseausweis erhalten.
  • Nachweis über die Bemühung der Passbeschaffung
  • Unzumutbarkeit der Passbeschaffung: Ein Pass oder Passersatz des Herkunftsstaats kann nachweislich nicht auf zumutbare Weise erlangt werden. Als zumutbar gilt insbesondere
    rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Passes die Anträge auf Neuerteilung oder Verlängerung zu stellen und an dem behördlichen Verfahren Ihres Herkunftslandes mitzuwirken, die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen oder die Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist, und andere zumutbare staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit: zum Beispiel durch abgelaufene Reisedokumente, Urkunden oder eidesstattliche Erklärungen

Rechtsgrundlagen

§ 5 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__5.html)
§ 6 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__6.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.