Ordnungswidrigkeiten im Bauordnungsrecht
- Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach der HBO im Bußgelderlass*1
- Hessische Bauordnung (HBO) *2
*1siehe https://wirtschaft.hessen.de-> Wohnen -> Bauen/Wohnen -> Baurecht -> Bauordnungsrecht -> Bauvorschriften, Bußgeld, Rohbaukosten
Bei der Errichtung, Aufstellung, Änderung, Nutzungsänderung, beim Abbruch oder der Beseitigung baulicher Anlagen sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten.
Wer den baurechtlichen Vorschriften - vorsätzlich oder fahrlässig - zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Daneben enthalten viele Rechtsvorschriften des sog. Baunebenrechts eigenständige Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten.
Beispielsweise handelt ordnungswidrig, wer
Es wird deshalb empfohlen, sich in Zweifelsfällen vor Durchführung einer baurechtlich relevanten Tätigkeit mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder der Gemeinde in Verbindung zu setzen
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt)..
(Bau-) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000,00 Euro geahndet werden.
Der Erlass „Ordnungswidrigkeiten im Bauordnungsrecht“ enthält Vorgaben zu Bemessung des Bußgeldes.
Bauordnungsrecht
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung