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Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU

Beschreibung

Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie

  • seit mindestens 27 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
  • über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.

Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.

Erwerbstätigkeit
Eine Niederlassungserlaubnis erlaubt in der Regel jede Art von Erwerbstätigkeit. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Einschränkung der Arbeitserlaubnis möglich.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • letztmalig im Besitz einer Blauen Karte EU
  • Mindestens 27 Monate Beschäftigung und einfache Deutsch-Kenntnisse
  • Wenn Sie einfache Deutsch-Kenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 27 Monaten eine Beschäftigung ausüben.
  • Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
  • Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Altersvorsorge
  • Für die Dauer der Beschäftigung von 27 Monaten müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
  • Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (Regelberufe) seit 01.01.2024 beträgt 45.300 € (brutto) oder
  • Mindestgehalt Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (Mangelberufe) z. B. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie seit 01.01.2024 beträgt 41.041,80 € (brutto)
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis der Kenntnisse der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern

oder

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • letztmalig im Besitz einer Blauen Karte EU
  • Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse
  • Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen.
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Altersvorsorge
  • Für die Dauer der Beschäftigung von 21 Monaten müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
  • Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (Regelberufe) seit 01.01.2024 beträgt 45.300 € (brutto) oder
  • Mindestgehalt Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (Mangelberufe) z. B. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie seit 01.01.2024 beträgt 41.041,80 € (brutto)
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis der Kenntnisse der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
  • Keine Straftaten
  • Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hindern

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Bei ausreichenden Sprachkenntnissen: B1-Sprachzertifikat
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis:
    -> wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    -> wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag (Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Altersvorsorge
    -> Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
    -> Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens

  • Nachweis der Kenntnisse der Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet durch erfolgreichen Tests "Leben in Deutschland" oder alternativ durch nachweislichen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule

Rechtsgrundlagen

§ 18c Abs. 2 AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.