Beschreibung
Sie wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als asylberechtigt oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt? Sie wurden von Deutschland als Resettlement-Flüchtling aufgenommen? Dann können Sie in der Regel nach 5 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Sie können auch bereits nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie sprachlich und wirtschaftlich gut integriert sind. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde, können auch Zeiten eines Asylverfahrens mit angerechnet werden. Zeiten, in denen lediglich eine Duldung ausgestellt wurde, können nicht angerechnet werden.
Erwerbstätigkeit
Eine Niederlassungserlaubnis erlaubt in der Regel jede Art von Erwerbstätigkeit. Nur in besonderen Einzelfällen ist die Einschränkung der Arbeitserlaubnis möglich.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Gültiger Pass oder Passersatz (Reiseausweis für Flüchtlinge)
- Besitz der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis muss nach§ 25 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (Anerkennung als Asylberechtigter) oder
§ 25 Absatz 2 Satz 1, 1. Alternative Aufenthaltsgesetz (Anerkennung als Flüchtling) oder
§ 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (Resettlement-Flüchtling) erteilt worden sein.
- Sie müssen mindestens 3 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sein. Die Zeiten eines Asylverfahrens werden mit angerechnet. Wenn Sie seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben Sie es leichter, die Anforderungen an die Sprachkenntnisse und die Lebensunterhaltssicherung zu erfüllen.
- Gründe für die Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft liegen weiter vor
Das BAMF prüft 3 Jahre nach der Anerkennung automatisch, ob die Gründe für die Anerkennung entfallen sind. Die Niederlassungserlaubnis kann erteilt werden, wenn die Gründe für die Anerkennung weiter vorliegen.
- Keine Gefährdung der Bundesrepublik Deutschland
Ihnen kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn Sie terroristische Aktivitäten unterstützen oder unterstützt haben,
die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
zur Verfolgung politischer Ziele Gewalt anwenden oder rechtfertigen oder
den Staat gefährdende schwere Gewalttaten vorbereiten oder vorbereitet haben.
- Deutsch-Kenntnisse Sie müssen die deutsche Sprache beherrschen (Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), wenn Sie nach 3 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis haben möchten.Besitzen Sie seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis, genügen dafür hinreichende Sprachkenntnisse (Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Die vom BAMF angebotenen Orientierungskurse vermitteln Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse.
- Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
Sie sollten keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe). Erhalten Sie doch öffentliche Leistungen, dürfen diese Leistungen nur weniger als 25 % Ihres Gesamteinkommens ausmachen.
Besitzen Sie seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis, dürfen diese Leistungen nur weniger als 50 % Ihres Gesamteinkommens ausmachen.
Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden
- Ausreichende Krankenversicherung
- Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen
- Ausreichender Wohnraum
- Bei Wohnungen muss für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 9 Quadratmetern (qm), für jedes Kind bis zu 6 Jahren eine Wohnfläche von mindestens 6 qm vorhanden sein. Sie wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft? Bei ausreichender Wohnfläche erfüllen Sie auch damit die Voraussetzung.
- Keine Straftaten
Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen. Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.