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Mietpreisüberhöhung

Kurzinfo

Wir überprüfen, ob Ihre Miete nach dem für die Wissenschaftsstadt Darmstadt gültigen Mietspiegel angemessen ist.

Beschreibung

Wir prüfen Hinweise und Anzeigen zu mutmaßlich überteuerten Mietpreisen, wenn ein Verdacht besteht, dass die Mieten über dem in der Wissenschaftsstadt Darmstadt üblichen Niveau liegen. Grundlage hierfür ist § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG). Danach handeln Vermietende ordnungswidrig, wenn vorsätzlich oder leichtfertig eine unangemessen hohe Miete (20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete) verlangt wird.

Ob Ihre Miete unangemessen hoch ist, können Sie mit Hilfe des Mietspiegelrechners der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Orientierungshilfe gerne vorab selbstständig überprüfen.

Sind Sie der Meinung, dass eine Unangemessenheit Ihrer zu zahlenden Miete vorliegt, füllen Sie bitte das Formular "Anzeige wegen Verdachts der Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher gemäß § 5 WiStG" aus.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung zusätzlich benötigt:

  • vollständige Kopie des Mietvertrages
  • die letzten beiden Mietänderungsschreiben (soweit vorhanden)
  • Nachweis über die aktuelle Zahlung Ihrer Miete
  • gegebenenfalls schriftliche Sondervereinbarungen zu Ihrem Mietvertrag

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.