Info
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Diese wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und ist unter folgendem Link einzusehen: www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen, gemäß § 18 SGB VIII
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder die junge volljährige Person (bis zum 21. Lebensjahr), kann sich beim Jugendamt bezüglich der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beraten lassen. Auch bietet das Jugendamt weitere Unterstützung bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche an.
Beurkundung von Unterhaltstiteln
Kinder haben gegenüber ihrem barunterhaltspflichtigen Elternteil einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Dieser kann in Form einer Unterhaltsverpflichtungsurkunde vom unterhaltspflichtigen Elternteil vor einer Urkundsperson des Jugendamtes oder einem Notar aufgenommen werden.
Mit dieser Urkunde können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, falls der Unterhalt nicht gezahlt wird.
Beratungsgespräche und Beurkundungen können beim Jugendamt nach Terminvereinbarung erfolgen.
Zuständigkeiten nach dem Familiennamen des Kindes:
Buchstabe A - G, Beratung Frau Bechtold, Beurkundung Frau Schumann
Buchstabe H - M, Herr Herdel
Buchstabe N - Z, Frau Schlüter