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Häufig gestellte Fragen bei der Ausländerbehörde

Beschreibung

Ich habe meinen Aufenthaltstitel verloren - Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline oder unser Kontaktformular an die Ausländerbehörde. Bitte geben Sie folgende Unterlagen und Angaben an oder bringen diese zu Ihrem Termin mit:

  • Kopie Ihres Nationalpasses oder Reiseausweises
  • bei Diebstahl Ihres elektronischen Aufenthaltstitels: Kopie der Anzeige bei der Polizei

Nach Erhalt Ihrer Anfrage setzt sich die Ausländerbehörde mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung zur Neuausstellung Ihrer Dokumente in Verbindung.


Was muss ich tun, wenn ich länger als sechs Monate ausreisen möchte?
In diesen Fällen müssen Sie sich bitte vor dem Ablauf von sechs Monaten an die zuständige Ausländerbehörde wenden. Die Ausländerbehörde kann in diesen Fällen in der Regel eine Verlängerung der Wiedereinreisefrist festlegen. Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline oder unser Kontaktformular an die Ausländerbehörde. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen und Angaben bei:

  • Kopie Ihres Nationalpasses oder Reiseausweises mit dem letzten Ausreisestempel aus Deutschland
  • Kopie Ihres Aufenthaltstitels inklusive Zusatzblatt
  • Nachweis über Ihren aktuellen Aufenthalt im Ausland (z.B. Flugticket/Bordkarte oder Busfahrschein, Einreisestempel im Pass)


Was muss ich tun, wenn ich einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde habe, aber nicht gut deutsch spreche?
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin stets eine dritte Person Ihres Vertrauens mit, die für Sie dolmetschen kann.

Was muss ich tun, wenn von mir angeforderte Unterlagen nicht auf Deutsch zur Verfügung stehen?
Vorgelegte Dokumente und Unterlagen können nur anerkannt werden, wenn Sie auf Deutsch vorliegen. Bitte lassen Sie daher Unterlagen bei einem Dolmetscher beglaubigt übersetzen.

Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
In der Regel reicht eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 AufenthG) von deutscher Seite für eine problemlose Aus- und Wiedereinreise. Die meisten Staaten akzeptieren diese Fiktionsbescheinigung für eine Reise. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat.

Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten?
Die Fiktionsbescheinigung (nach § 81 Abs. 4 AufenthG) ist die Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltstitels. Die Arbeitserlaubnis ist also davon abhängig, ob und in welchem Umfang Ihnen die Erwerbstätigkeit in Ihrem vorherigen Aufenthaltstitel erlaubt war. Ob und in welchem Umfang Sie mit der Fiktionsbescheinigung arbeiten dürfen, ist in den Nebenbestimmungen erläutert.

Was muss ich tun, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit sind, muss in der Regel die Bundesagentur für Arbeit jeder Erwerbstätigkeit zustimmen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Arbeitsgeber wechseln. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an unsere Hotline oder schreiben Sie über unser Kontaktformular. Alternativ können Sie die Zustimmungsanfrage der Bundesagentur für Arbeit von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen und uns anschließend per E-Mail oder Post zukommen lassen, sodass wir die Zustimmungsanfrage weiterleiten können.

Ich brauche weitere Beratung und Unterstützung in aufenthaltsrechtlichen und/oder sozialen Angelegenheiten. An wen kann ich mich wenden? Wo finde ich Migrationsdienste?
MBE – Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer ab 27 Jahren
1. Caritaszentrum St. Ludwig
Wilhelm-Glässing-Straße 15–17
64283 Darmstadt
06151 5002870
migration@caritas-darmstadt.de

2. Caritaszentrum Eberstadt Süden
In der Kirchtanne 33
64297 Darmstadt
0151 14106579
06151 5002870
migration@caritas-darmstadt.de

3. DRK, Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Darmstadt-Stadt e.V.
Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt
06151 3606650
migrationsberatung.da@drk-darmstadt.de

4. Diakonie - Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Das Offene Haus
Rheinstraße 31
64283 Darmstadt

5. Diakonie - Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
Quartierwerkstatt Lincoln
Mahalia-Jackson-Straße 1C
64285 Darmstadt
Tel: 06151-9260
migration@diakonie-darmstadt.de

Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahre
6. IB-Jugendmigrationsdienst
Marburger Straße 2
64289 Darmstadt
06151 97154/-10/-12/-13/-15
jmd-darmstadt@ib.de

7. Haus der Vielfalt Eberstadt-Süd
Kirnberger Str. 12
64297 Darmstadt
06151 50160924/-25
jmd-darmstadt@ib.de